Die Schweiz braucht ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz
Die Konzernverantwortungsinitiative fordert, dass Schweizer Konzerne endlich dafür geradestehen müssen, wenn sie Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören. Der nun vom Bundesrat präsentierte Gegenvorschlag enthält problematische Schlupflöcher, wodurch schwerwiegende Fälle nicht abgedeckt sind.
Die grössten Schlupflöcher im Gegenvorschlag
1. Viele dubiose Rohstoffhändler ausgenommen
Das geplante Konzernverantwortungsgesetz soll nur für Konzerne ab 1,5 Milliarden Franken Umsatz und mindestens 5’000 Mitarbeitenden gelten. Viele problematische Konzerne, die von der Schweiz aus operieren, wären damit ausgenommen. So zum Beispiel der Agrarkonzern Socfin, um dessen Plantagen sexuelle Ausbeutung, Landkonflikte und Gewalt gut dokumentiert sind.
2. Goldraffinerien nicht betroffen
Auch die Schweizer Goldraffinerien wären vom Gesetz nicht betroffen. Dabei ist die Schweiz der wichtigste Goldhandelsplatz der Welt. Das Gold stammt häufig aus problematischen Quellen, wie der Fall der North Mara Mine in Tansania zeigt. Obwohl es rund um die Mine zu massiver Gewalt kommt, verarbeitete die Schweizer Raffinerie MKS Pamp über Jahre dieses problematische Gold und verschloss die Augen vor den Menschenrechtsverletzungen.
3. Syngenta verkauft weiter hochgiftige Pestizide
Syngenta verkauft hochgiftige Pestizide in alle Welt, selbst wenn deren Gebrauch in der Schweiz verboten ist. Sie vergiften das Trinkwasser in Costa Rica oder das Leben von Kakaobäuer:innen in Ghana. Doch der Gegenvorschlag erweist sich hier als zahnlos: Denn der Einsatz hochgiftiger Chemikalien wäre weiterhin nicht geregelt.
4. Katastrophale Entsorgungsbedingungen bleiben
Laut Gesetz hätten Konzerne primär eine Verantwortung für ihre Zulieferer. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette wäre zum Beispiel die Entsorgung von hochtoxischem Material oder die Verschrottung von Schiffen nicht abgedeckt. Das ist ein Problem: Denn es ist bekannt, dass der Transportriese MSC seine Fracht- und Kreuzfahrtschiffe unter katastrophalen Bedingungen an Stränden in Indien und Bangladesch verschrotten lässt. Viele Arbeiter verlieren dabei ihr Leben.
Wir fordern den Bundesrat auf, beim Gegenvorschlag nachzubessern:
- Grosse Rohstoffhändler müssen vom Gesetz erfasst sein
- Die Goldraffinerien dürfen nicht weiter schmutziges Gold verarbeiten
- Der Verkauf hochgiftiger Pestizide muss verboten werden
- Konzerne müssen auch Verantwortung für ihre nachgelagerte Wertschöpfungskette, z.B. bei der Entsorgung, übernehmen